Gartenbauverein Heimat-Höpen e.V.
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Neues Eichgesetz Strom und Wasserzähler

Strom- und Wasserzähler im Garten – bitte geeicht!

Liebe Mitglieder,


wie jedes Jahr gab es viele Fragen zur Stromrechnung unter anderem das Thema Schwund oder auch Verluste des Vereins. Hierzu an dieser Stelle eine Erklärung warum diese Beträge berechnet werden und wie diese Verluste entstehen.
Zunächst muss der Verein lt. Satzung und der Ordnung zur Stromversorgung alle Umlagen, Kosten und Verbrauchswerte auf die Vereinsmitglieder umlegen, würde dies nicht gemacht wird der Verein früher oder später ein Insolvenzantrag stellen müssen. Die Frage ist in welcher Form sollen die Ausgaben des Vereins weitergegeben werden an die Vereinsmitglieder. Man kann es Transparent gestalten oder es in allgemeinen Beiträgen einbauen. In der Stromberechnung an die Mitglieder ist es Tradition das diese Ausgaben eher transparent dargestellt werden und die Verluste auf die Mitglieder gleichmäßig aufgeteilt werden. Was allerdings nicht jeder ohne Widerspruch zur Rechnung hinnehmen will bzw. möchte.
Was bedeutet nun die Position Schwund oder Verlust in der Stromrechnung und wie entstehen diese Beträge ?
Allgemein entsteht der Verlust aus der Differenz des Zählerstandes durch den Hauptzähler und der Summe aus den Zählerständen der dazugehörigen Unterzähler (in den Parzellen/Verbrauchern). Unser Verein hat nur einen Hauptzähler und Unterzähler in 452 Parzellen, Vereinshaus , Vereinsbüro, Aufbauleitung und die Festwiese.
Gründe für die Verluste sind als Hauptfaktoren zu sehen:
nicht alle Unterzähler konnten abgelesen werden, was leider durch Nichteinhaltung von Ableseterminen regelmäßig  auftrat und auftreten wird nicht zeitgleiche Ablesung der Hauptzähler und dazugehörigen Unterzähler (bspw.. Ablesung im April im Verein und Ablesung Ende Mai aufgrund der Abrechnungsperiode eines neuen Anbieters) Meßtoleranzen der eingesetzten Zähler aufgrund techn. bedingten Beschaffenheit der Zähler, geeichte Zähler sollten solche Differenzen auf ein Mindestmaß in Grenzen halten. Ungeeichte Zähler können ein Messfehler von bis zu 10 % bei den Unterzählern verursachen.Eigenverbrauch der Unterzähler, die Zähler stehen ja selbst unter Spannung und verbrauchen dadurch ca. 26,28 kW/h im Jahr (456 Unterzähler x 26,28 kW/h = 11983,68 kW/h # Gesamteigenverbrauch im Jahr)Netzverluste der Kabel und Leitungen durch Wiederstände des Stromflusses in den Leitungen aufgrund derer Beschaffenheit wie Länge und Querschnitt und eingesetztem Material, man schätz ca. 2-5 % Verlust vom Gesamtverbrauch.Im Unterschied zur Rechnung des Stromanbieters gibt es nur 1 Zähler zu berechnen, in dem der Verbrauchspreis inkl. Umsatzsteuer alle Kosten abdeckt und einem Grundpreis der analog dem Verwaltungsbetrag berechnet wird. In der Stromrechnung im Verein wird der Verbrauchspreis des Anbieters 1:1 weitergegeben, dies deckt allerdings die Verluste nicht ab.


Was kann getan werden um die Verluste gering zu halten?


die Organisation der Ablesung ist zeitnah mit der Abrechnung des Anbieters durchzuführen

es ist Sicherzustellen das alle Ablesungen durchgeführt werden.

es müssen durchgehend geeichte Zähler eingesetzt werden

ggf. Überwachung der Isolation der Kabel und Leitungen

Die Frage ist nun ob die derzeit eingesetzten mechanischen Unterzähler die Anforderungen noch erfüllen oder durch ein Austausch mit zentralen Zählerkästen durch elektromagnetischen Unterzähler sinnvoll ist, welche am Gartenzaun angebraucht werden.


Angesichts der Strom- und Wasserkosten reibt sich so mancher Gartenfreund alljährlich verwundert die Augen: So viel soll ich verbraucht haben? Hinzu kommen „Differenzen“,
die zwischen Hauptzähler und Summe der Unterzählern klaffen. Diese Differenzen
werden in der Regel zu gleichen Teilen auf alle Gartenbesitzer verteilt, wobei diese
Anteile teils größer sind als der gemessene individuelle Verbrauch.
Die Ursachen können vielfältig sein: Überalterte Leitungen lassen unbemerkt größere
Mengen Wasser versickern. Elektroleitungen sind im Gartenverein oft recht lang, haben
geringe Querschnitte oder korrodierte Klemmstellen. Die Folge ist unweigerlich ein
erheblicher Spannungsabfall und damit Energieverlust. Die Elektroverteilung in so
mancher Gartenlaube entspricht nicht den aktuellen Sicherheitsanforderungen und
kann zusätzlich als „Einladung zum Stromdiebstahl“ verstanden werden. Nicht zu unterschätzen ist der Eigenverbrauch der Elektro-Unterzähler: Pro Jahr können das
je nach Fabrikat bei einem Wechselstromzähler 10 bis 20 kWh sein
(bei Uralt-Modellen auch deutlich mehr!), die derZähler selbst nicht messen kann – sehr wohl aber der Hauptzähler. Bei 100 Unterzählern entstehen so ohne Weiteres 2.000 kWh „Differenz“.
Neben diesen teils unvermeidbaren physikalischen Gegebenheiten bzw. teils nur
aufwändig zu behebenden Mängeln ist die Messgenauigkeit der Zähler in der Gärten
selbst ein wesentlicher Teil des Problems. Nach 30 Jahren ohne Wartung und Prüfung
darf man von Strom- oder Wasserzählern kein korrektes Messergebnis mehr erwarten.
Elektrozähler sind in einer unbeheizten Gartenlaube erheblichen Temperatur- und
Feuchtigkeitsschwankungen ausgesetzt, die im Gerät zu Betauung und nachfolgender
Korrosion führen. Die Messgenauigkeit leidet darunter, insbesondere bei geringer
Leistungsentnahme läuft der Zähler eventuell gar nicht mehr an.
In Wasserzählern bilden sich unvermeidlich Ablagerungen von Kalk und Rost. Davon werden die inneren Strömungskanäle verengt, das Wasser strömt in der Folge mit
höherer Geschwindigkeit auf das Laufrad – es wird ein Mehrverbrauch angezeigt. Ablagerungen und Fremdkörper können jedoch auch zur Schwergängigkeit oder
Blockierung des Laufrades führen – in diesen Fällen wird ein Minderverbrauch
angezeigt.
Besonders nachteilig wirkt sich die Winterpause aus: Im Frühjahr sollte generell
überprüft werden, dass der Zähler wirklich anläuft.
Der wohlgemeinte Ausbau der Zählers im Herbst führt übrigens zum
Austrocknen und lässt Ablagerungen aushärten, womit sich die messtechnischen
Eigenschaften weiter verschlechtern.
Was offenbar vielen Gartenbesitzern und einigen Vereinsvorständen nicht bewusst ist:
Im geschäftlichen Verkehr besteht für Strom- und Wasserzähler Eichpflicht.
Die Verwendung ungeeichter Messgeräte ist ordnungswidrig und mit Bußgeld bedroht.
Der Gesetzgeber unterscheidet im Mess- und Eichgesetz (MessEG) nicht zwischen
„Hauptzähler“ und „Unterzähler“. Es spielt keine Rolle, ob der Lieferant der
Elektroenergie oder des Wassers ein öffentliches Versorgungsunternehmen ist oder
ob der Verein intern weiterverteilt.
Vereine sollten deshalb in ihrer Satzung klären, ob der Verein oder der einzelne Gartenbesitzer zum Betreiben des Zählers verpflichtet und damit im eichrechtlichen
Sinne verantwortlicher Verwender des Messgerätes ist.

Seit 1. Januar 2015 muss sich auch der Verwender der Messwerte vergewissern, dass
diese Messwerte aus ordnungsgemäß verwendeten geeichten Zählern stammen. In der Regel ist der Verein Verwender der Messwerte, da er die Abrechnung durchführt.
Messwerte aus ungeeichten Zählern dürfen nicht zur Abrechnung verwendet werden.
Dem verantwortlichen Vorstand droht bei Verstößen ein Bußgeld bis 20.000 €.


Fazit: Sobald der mit einem Messgerät bzw. Zähler ermittelte Verbrauch von Elektrizität
oder Wasser Grundlage für eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist oder in sonstiger Weise Einfluss auf die Höhe des vom Gartenbesitzer zu entrichtenden Entgelts hat,
besteht Eichpflicht.
Dies dient dem Schutz des Verbrauchers, der die Richtigkeit der Messergebnisse in der
Regel nicht beurteilen kann und der deshalb nur einem von einer unabhängigen Stelle
geeichten Messgerät vertrauen kann. Die Mitglieder können übrigens nicht ihren Verein
zum
„eichrechtsfreien Staat im Staat“ erklären, indem sie sich unter Umgehung der Eichpflicht auf die Abrechnung mittels ungeeichter Zähler „einigen“.


Aus diesem Grund möchten wir darauf hin weisen, dass ab 2016
alle Zähler einheitlich auf Kosten der Pächter ausgewechselt
werden müssen.
 



 
  Die Gartensaison ist von
01.04. - 30.09.
 
Adresse  
  1. Vorsitzender
Thorsten Mester
Mobil 015203938123
 
Links  
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