Termine und Infos Garten 2025
Einladung zur Mitgliederversammlung 2025
Sehr geehrtes Mitglied,
unsere diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung findet statt
am 24.05.2025 um 14 Uhr im Vereinshaus Heimat Höpen
Gartenjahr 2025
1. Stromzähler
Stromzählerstände 2025 bis zum 31.10.2025 bitte bei Florina Grotherr abgeben, Briefkasten Vereinshaus oder E-Mail : florian_groherr@hotmail.de .
2. Wasseruhren
Da unsere Wasseruhren in 2023 abgelaufen sind, werden wir sie Austauschen.
Die Kosten, begleichen wir von unserem Wasserkonto.
3. Gartenbau Flächenaufteilung
Wir möchten noch einmal daran erinnern, gemäß Landesgartenbauverordnung die 3/3-Regelung zu beachten. Das heißt,
1/3 für Obst/Gemüse
1/3 Grünfläche
1/3 Laube/Tische/Stühle u. zur freien Verfügung
4. Heckenschnitt
Der Heckenschnitt findet am ca. 1. Juliwochenende statt.
5. Brennplatz
Der Brennplatz ist in der Zeit von 15 – 16 Uhr geöffnet.
Termine
03.05./17.05./07.06./21.06./12.07./26.07./09.08./
23.08./06.09./20.09./04.10./18.10.
Unsere Feste und Feiern im Jahr 2025
Sommerfest und Pizza backen mit Claudio
Für alle, die Lust haben mitzumachen. Findet dieser Termin am 19.07. ab 15.00 Uhr für die Kleinen und ab 18.00 Uhr für die Großen statt.
Bitte um Anmeldung bei Anja und Claudio Parzelle 16.
Unkostenbeitrag
Pizza 1,50€
Wurst 1,00€
Bier 1,00€
Glas Cola, Limo, Saft etc. 0,50€
Der Vorstand
Parkplatzregel
Hallo liebe Gartenfreunde!
Endlich ist es so weit, die Schranke für unseren Parkplatz ist aufgestellt.
Die Regeln für die Benutzung unseres Parkplatzes wurden per Vorstandsbeschluss am 11.08.24 festgelegt und lauten wie folgt:
· Pro Parzelle darf ein Fahrzeug abgestellt werden.
· Die Fahrzeuge sind beim Vorstand anzumelden. Daraufhin werden Fahrzeugplaketten mit dem aktuellen Kennzeichen ausgegeben, die beim Parken immer sichtbar angebracht sein müssen.
· Wenn auf einer Parzelle mehrere Vereinsmitglieder angemeldet sind, dann können die Fahrzeuge von allen Mitgliedern der Parzelle beim Vorstand angemeldet werden. Diese erhalten auch eine Fahrzeugplakette. Es darf jedoch immer nur ein Fahrzeug pro Parzelle auf dem Parkplatz parken.
· Parkberechtigt sind ausschließlich Vereinsmitglieder. Falls eine Parzelle sowie die zugehörigen Mitglieder kein Fahrzeug besitzen, ist es nicht möglich, dass stattdessen eine vereinsfremde Person eine Fahrzeugplakette erhält.
· Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz.
· Fahrzeuge, die widerrechtlich abgestellt werden, werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Der Vorstand, 11.08.24