Gartenbauverein Heimat-Höpen e.V.
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Aktuelles und Freie Parzellen

 

    Liebe Gartenfreunde,

 

Es ist leider bald wieder so weit, die Gartensaison neigt sich dem Ende.

 

Bitte lest bis zum 31. Oktober 2025 Euren Stromzähler ab.

 

Bitte schickt ein Foto mit dem Zählerstand, der Zählernummer und der Parzellennummer per E-Mail direkt an unseren Kassierer Florian. Die E-Mail-Adresse lautet: florian_grotherr@hotmail.de

 

Alternativ könnt ihr auch einen Zettel mit Eurer Parzellennummer, Euren Namen und den aktuellen Zählerstand in den Briefkasten am Vereinshaus werfen. Bitte bedenkt, dass ihr in der Beweispflicht seid. Sollte ein Zettel nicht auffindbar sein, gilt der Zählerstand als nicht abgelesen.

 

Bei Nicht-Ablesen oder bei nicht rechtzeitiger Abgabe erheben wir, wie auf der Mitgliederversammlung beschlossen, eine empfindliche Geldstrafe.

 

Euer Vorstand

 


      

                 
Müllplatzeinhausung

 

Liebe Gartenfreunde,

 

Es ist leider bald wieder so weit, die Gartensaison neigt sich dem Ende.

 

Am 28.09.2025 habt ihr die letzte Möglichkeit Euren Hausmüll zu entsorgen.

 

Ab dem 29.09.2025 wird die Müllplatzeinhausung bis zum Saisonanfang 2026 verschlossen sein.

 

Euer Vorstand






 Termine und Infos Garten 2025

Einladung zur Mitgliederversammlung 2025

 

Sehr geehrtes Mitglied,

 

unsere diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung findet statt

 

am 24.05.2025 um 14 Uhr im Vereinshaus Heimat Höpen


 

Gartenjahr 2025

 

1. Stromzähler

 

Stromzählerstände 2025 bis zum 31.10.2025 bitte bei Florina Grotherr abgeben, Briefkasten Vereinshaus oder E-Mail : florian_groherr@hotmail.de .

 

2. Wasseruhren

 

Da unsere Wasseruhren in 2023 abgelaufen sind, werden wir sie Austauschen.

Die Kosten, begleichen wir von unserem Wasserkonto.

 

3. Gartenbau Flächenaufteilung

 

Wir möchten noch einmal daran erinnern, gemäß Landesgartenbauverordnung die 3/3-Regelung zu beachten. Das heißt,

1/3 für Obst/Gemüse

1/3 Grünfläche

1/3 Laube/Tische/Stühle u. zur freien Verfügung

 

4. Heckenschnitt

 

Der Heckenschnitt findet am ca. 1. Juliwochenende statt.

 

5. Brennplatz

 

Der Brennplatz ist in der Zeit von 15 – 16 Uhr geöffnet.

Termine

03.05./17.05./07.06./21.06./12.07./26.07./09.08./
23.08./06.09./20.09./04.10./18.10.

 

 

 

Unsere Feste und Feiern im Jahr 2025

 

Sommerfest und Pizza backen mit Claudio

Für alle, die Lust haben mitzumachen. Findet dieser Termin am 19.07.  ab 15.00 Uhr für die Kleinen und ab 18.00 Uhr für die Großen statt.

 Bitte um Anmeldung bei Anja und Claudio Parzelle 16.

Unkostenbeitrag

Pizza   1,50€

Wurst 1,00€

Bier    1,00€

Glas Cola, Limo, Saft etc. 0,50€

Der Vorstand


Parkplatzregel

 

Hallo liebe Gartenfreunde!

 

 

Endlich ist es so weit, die Schranke für unseren Parkplatz ist aufgestellt.

Die Regeln für die Benutzung unseres Parkplatzes wurden per Vorstandsbeschluss am 11.08.24 festgelegt und lauten wie folgt:

·         Pro Parzelle darf ein Fahrzeug abgestellt werden.

·         Die Fahrzeuge sind beim Vorstand anzumelden. Daraufhin werden Fahrzeugplaketten mit dem aktuellen Kennzeichen ausgegeben, die beim Parken immer sichtbar angebracht sein müssen.

·         Wenn auf einer Parzelle mehrere Vereinsmitglieder angemeldet sind, dann können die Fahrzeuge von allen Mitgliedern der Parzelle beim Vorstand angemeldet werden. Diese erhalten auch eine Fahrzeugplakette. Es darf jedoch immer nur ein Fahrzeug pro Parzelle auf dem Parkplatz parken.

·         Parkberechtigt sind ausschließlich Vereinsmitglieder. Falls eine Parzelle sowie die zugehörigen Mitglieder kein Fahrzeug besitzen, ist es nicht möglich, dass stattdessen eine vereinsfremde Person eine Fahrzeugplakette erhält.

·         Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz.

·         Fahrzeuge, die widerrechtlich abgestellt werden, werden kostenpflichtig abgeschleppt.

 

Der Vorstand, 11.08.24

                            Aus gegebenem Anlass                 01.05.2025

Grillen und Feuerschale im Garten – Mittelpunkt von Sommerpartys

Ist Feuer im Garten grundsätzlich erlaubt?

Ja, Feuer im Garten ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings gilt das nur für so genannte Wärme- und Gemütlichkeitsfeuer. Ein solches entfachen Sie, wenn Sie handelsübliche Grills, Feuerschalen oder Feuerkörbe verwenden. Deren Flammen gehen in der Regel maximal ein Meter in die Höhe und die Breite und begrenzen das Feuer auf eine vorab bestimmte abgesicherte Fläche.

Was gibt es bei Feuerschale und Grill im Garten zu beachten?

Feuer ist nicht nur eine Freude, sondern kann auch zur Gefahr werden. Daher sollten Sie einige Faustregeln für den sicheren Betrieb von Feuerstellen befolgen:

Platzieren Sie das Feuer im Garten mit ausreichend Abstand zu anderen Gegenständen!

Halten Sie Löschutensilien griffbereit!

Behalten Sie das Feuer jederzeit im Auge!

Vermeiden Sie Rauchentwicklung!

Bei Funkenflug und Rauchentwicklung: Löschen Sie sofort das Feuer!

Grillasche niemals auf dem Kompost entsorgen, wenn nicht richtig Abgelöscht!

Verzichten Sie auf ein Feuer im Garten bei starkem Wind und nach langer Trockenheit!

Vergewissern Sie sich immer, ob das Feuer auch wirklich erloschen ist bevor Sie ihren Garten Verlassen.

 

Noch bevor Sie die Feuerschale platzieren, sollten Sie die beste Stelle für ein Feuer in Ihrem Garten ausfindig machen. Idealerweise bestehen zwischen Feuer und anderen Gegenständen mindestens 5 Meter Abstand und mindestens 10 Metern zu den Nachbarn hin. Das Feuer sollte zudem niemals auf einer überdachten Fläche oder in einem Pavillon entfacht werden.

Zur Sicherung der Feuerstelle sollten Sie geeignete Löschutensilien wie Wasser, Sand, Löschdecken oder einen Gartenschlauch griffbereit halten. Außerdem sollten Sie das Feuer jederzeit im Auge behalten – hier müssen Sie auch unbedingt auf Kinder und Haustiere achten, die nicht aus Versehen in die Nähe kommen.

Rauch sollten Sie beim Betreiben des Feuers dringend vermeiden. Denn je geringer die Rauchentwicklung, desto weniger Schadstoffe werden ausgegeben. Ausbleibender Rauch zeigt auch an, dass das Holz effektiv brennt. Das beste Holz wurde mindestens 2 Jahre lang trocken und bei Zimmertemperatur gelagert und enthält wenig Harz. Je weniger Harz enthalten ist, desto weniger Funkenexplosionen finden statt. Um Funkensprünge darüber hinaus zu vermeiden, können Sie ein Funkenschutzgitter anbringen.

Sollte ein unkontrollierter Funkenflug stattfinden, müssen Sie das Feuer sofort löschen. Das gilt auch bei einer starken Rauchentwicklung oder wenn es anfängt, windig zu werden. Einmal ausgebrochen, können Sie ein um sich greifendes Feuer nur schwer bändigen. Daher ist es wichtig, frühzeitig den Brandherd zu löschen.

                                                      

                                                                                Der Vorstand

 

 

 

 

 
  Die Gartensaison ist von
01.04. - 30.09.
 
Adresse  
  1. Vorsitzender
Thorsten Mester
Mobil 015203938123
 
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