Brennplatzregeln
Unter Grünschnitt werden alle kompostierbaren und biologisch abbaubaren Abfälle verstanden, die in dem Garten anfallen. Dieser pflanzliche Abfall kann unter anderem Sträucher, Laub, Rasenschnitt und kleineren Wurzel- und Astschnitt umfassen. Wurzel- und Stammholz mit einem Durchmesser von mehr als 12 cm kann hingegen nicht als Grünschnitt entsorgt werden. Zu beachten ist außerdem, dass zu entsorgender Grünschnitt nicht mit Lebensmitteln vermischt werden darf.
Was darf im Grünschnitt-Container entsorgt werden?
Sträucher
Buschwerk
kleine Äste bis 12 cm Durchmesser und max. einer Länge von 60cm
Wurzeln
Rasenschnitt
Laub
Was darf nicht im Grünschnitt-Container entsorgt werden?
Abfälle aus der Tierhaltung
Wurzeln, Äste und Zweige mit einem Durchmesser über 12 cm
Erdaushub, Mutterboden
Holzmöbel oder -zäune
Küchen- oder Speiseabfälle
Verunreinigte Grün- und Parkabfälle
Rasensoden mit Boden
Auf dem Brennplatz wird nur noch einjährig gewachsener Grünschnitt angenommen.
Lieben Gruß
Eurer Brennplatzwart Marek
Brennplatzöffnungszeiten 2025
Der Brennplatz ist in der Zeit von 15 – 16 Uhr geöffnet.
Termine
03.05./17.05./07.06./21.06./12.07./26.07./09.08./
23.08./06.09./20.09./04.10./18.10.
Gemeinschaftsarbeit
Liebe Gartenfreunde,
die Gartensaison 2025 kann nun beginnen. Die Gemeinschaftsarbeit findet wie folgt statt:
Parzelle 1-24
Samstag, den 12.07.2025, 10.00-15.00 Uhr
Parzelle 25-49
Samstag, den 13.09.2025, 10.00 -15.00 Uhr
Parzelle 50-72
Samstag, den 17.05.2025, 10.00-15.00 Uhr
Parzelle 73-97
Samstag, den 08.11.2025, 10.00 -15.00 Uhr
Sollte ein Gartenfreund aus persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen an der Gemeinschaftsarbeit nicht teilnehmen können, ist der Vorstand zu informieren.
Bei einem unentschuldigten Fernbleiben, werden hierfür 120,00 € in Rechnung gestellt.
Die Gartenfreunde, die das siebzigste Lebensjahr erreicht haben, sind von der Gemeinschaftsarbeit freigestellt.
Viele Grüße
Der Vorstand